Testpflicht ab 28.4.21 - grundschule-altstadt-bergen.de

Liebe Eltern,

die Schulkonferenz beschloss bereits am 12.04.2021, dass die Schnelltests in der Schule durchgeführt werden. Der Schulelternrat sprach sich ebenfalls dafür aus.

Ab 28.4.2021 wird aus der Freiwilligkeit eine Testpflicht. Die Verpflichtung kann erfüllt werden durch "das Beibringen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis oder die Teilnahme an einem Selbsttest in der Schule. Möglich ist:

a) die Durchführung eines Selbsttests unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes (Voraussetzung: Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule/Anlage 2), wobei diese Möglichkeit besteht, soweit aus Mitteln des Landes beschaffte Selbsttests eingesetzt werden.

b) eine durch Sie unterschriebene Selbsterklärung (Formular zur Selbsterklärung/Anlage 1) über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis;

c) eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde."

Mit freundlichen Grüßen

R. Bonau