Hinweise BM 20.11.20 - grundschule-altstadt-bergen.de

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

sollte es an der Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder in den nächsten Tagen oder Wochen einen bestätigten
COVID–19–Fall geben, ist dies kein Grund zur Panik. Sowohl die Schule mit ihrem Hygieneplan als auch das Gesundheitsamt haben für solche Fälle feste Abläufe, die wir Ihnen als Vorabinformation in diesem Flyer zukommen lassen möchten.
Die Dauer der Quarantäne wird ausschließlich vom Gesundheitsamt angeordnet. Sofern Ihr Kind Teil der in Quarantäne versetzen Gruppe ist, ergeben sich daraus für Sie einige Dinge, die beachtet werden müssen.
Dafür möchten wir Ihnen folgende Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.
Positiver Corona-Fall an einer Schule –
was passiert jetzt?
Zum Schutz vor Ansteckung und Verbreitung der Erkrankung gelten folgende Maßnahmen:
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Je nach Einschätzung des Gesundheitsamtes wird entweder für die gesamte Schule oder die entsprechende Lerngruppe („Kohorte“) eine Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt für die jeweiligen Lehrkräfte und das sonstige Betreuungspersonal. Die Dauer der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt festgelegt. Dieses ist bestrebt, den Schulbetrieb soweit wie möglich aufrecht zu erhalten bzw. erforderliche Quarantäneanordnungen in engen Grenzen zu halten. Deshalb kann die Dauer der Quarantäne im Einzelfall variieren. Grundsätzlich beträgt die Quarantäne 14 Tage.
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Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Kontaktpersonen zu der infizierten Person und legt erforderliche Maßnahmen (ggf. Testungen zur Abkürzung der Quarantänefrist) fest. Sofern das Gesundheitsamt eine Testung Ihres Kindes vorsieht und Sie diese Testung nicht wünschen, müssen Sie in jedem Fall 14 Tage häusliche Quarantäne einhalten.
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Die Schule benachrichtigt Sie, dass Sie Ihre Kinder ggf. abholen müssen. Dies sollte zeitnah geschehen und möglichst ohne Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auf dem Weg von der Schule in die Häuslichkeit. Ab Jahrgangsstufe 7 können Sie der Schule die Erlaubnis erteilen, dass Ihre Kinder selbstständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Heimweg antreten dürfen.
Mein Kind ist in Quarantäne –
das müssen Erziehungsberechtigte wissen:
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Das Gesundheitsamt kontaktiert Sie telefonisch und informiert Sie über erforderliche Maßnahmen.
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Die Quarantäne ist sehr wichtig, um eine weitere Verbreitung des Virus in der Bevölkerung zu vermeiden und besonders gefährdete Personen zu schützen. Auch wenn Ihr Kind keine Symptome zeigt, sind die Vorgaben des Gesundheitsamtes unbedingt einzuhalten.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
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Achten Sie insbesondere auf folgende Symptome:
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Fieber, Husten, allgemeine Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns.
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Teilen Sie Symptome umgehend dem Gesundheitsamt mit. Das Gesundheitsamt steht während der Quarantäne mit Ihnen in Kontakt.
Weitere Informationen zur Quarantäne erhalten Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes:
www.rki.de und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern:
www.lagus.mv-regierung.de
Weitere Hinweise und Empfehlungen
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Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber und besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen. Manche Arbeitgeber stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Fällen als Vorsichtsmaßnahme von sich aus frei.
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Die Gesetzeslage sieht einen Quarantänebescheid nur für Personen, die direkten Kontakt zu einer SARS-CoV-2 positiven Person hatten, vor – also in diesem Schritt nicht für die Erziehungsberechtigten.
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Sollten Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben, können Sie über Ihren Arbeitsgeber eine Entschädigung beantragen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf
www.ifsg-online.de oder mit einer Anfrage per E-Mail an:
soziales.entschaedigungsrecht@lagus.mv-regierung.de
Für weitere Nachfragen zum Thema steht Ihnen das Bürgertelefon Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt zur Verfügung.
Die Bürgertelefone Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt entnehmen Sie der folgenden Liste:
Landeshauptstadt Schwerin:
Bürgertelefon der Stadtverwaltung Schwerin
zu allgemeinen Fragen: Tel.: 0385 545-3333
Montag, Dienstag, Donnerstag 09:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr
Hansestadt Rostock:
Tel.: 0381 381 1111
Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr
Landkreis Rostock:
Tel.: 03843 755 6 9999
Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr
Landkreis Vorpommern-Greifswald:
Tel.: 03834 8760 2300
Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr
Sonnabend und Sonntag 10:00 bis 14:00 Uhr
Landkreis Vorpommern-Rügen:
Tel.: 03831 357 1000
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Landkreis Nordwestmecklenburg:
Tel.: 03841 3040 3000
Montag bis Sonntag 09:00 bis 12:00 Uhr
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Tel.: 0395 57087 7777
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Tel.: 03871 722 8800
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Weitere Informationen zur häuslichen Quarantäne finden Sie unter:
www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-der-haeuslichen-quarantaene.html
Das Gesundheitsamt erteilt ggf. kurzfristig eine mündliche Anordnung zur Quarantäne. Die schriftliche Anordnung erhalten Sie anschließend. Die Anordnungen zur Quarantäne sind unbedingt einzuhalten.
Bitte beachten Sie: Verstöße gegen die angeordnete Quarantäne können mit Bußgeld geahndet werden!
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