Testpflicht - grundschule-altstadt-bergen.de

Sehr geehrte Eltern,

mit Beginn des Schuljahres 2021-2022 hat das BM folgendeTeststrategie verordnet.

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Es besteht grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen (§ 1a der 3. Schul-Corona-Verordnung). Hiervon ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Es bleibt beim bisherigen Verfahren und wie die bestehende Regelung es bereits vorsieht bleiben folgende Bescheinigungen anerkannt:

a) mittels eines anerkannten Schnelltests in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte,

b) durch Vorlage einer Bescheinigung zu Unterrichtsbeginn über eine Testung in einem anerkannten Testzentrum,

c) durch Vorlage einer Bescheinigung zu Unterrichtsbeginn über eine Testung in einer anerkannten Teststelle oder

d) durch Vorlage einer Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin bzw. den volljährigen Schüler über ein negatives Testergebnis in der Häuslichkeit.

Welches Testverfahren favorisiert wird, steht den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern frei.

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Bitte beachten Sie, dass bei Auswahl b,c,d die Abgabe der Bescheinigung zwingend erforderlich für die Teilnahme am Unterricht ist.

Mit freundlichen Grüßen

R. Bonau