Informationen für Eltern - grundschule-altstadt-bergen.de

Sehr geehrte Eltern,

soeben erreichte mich eine Information der Schulamtsleiterin Frau Vierkant. Die entscheidenden Textabschnitte sende ich Ihnen zu und bitte um Beachtung.

M. f. G.         R. Bonau, Schulleiter

... seit dem 16.08.2021 gilt bezüglich der Maskentragepflicht die reguläre Teststrategie des § 3a Schul-Corona-Verordnung. Ziel dieser Regelung ist es, den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen auch bei steigenden Inzidenzen sicher anbieten zu können. Es ist daher entscheidend, dass bei Überschreitung entsprechender Schwellenwerte die Maskenpflicht unmittelbar in den Schulen umgesetzt wird.

Seit Dienstag, den 28.09.2021, befindet sich der Landkreis Vorpommern-Rügen nach der risikogewichteten Einstufung in Stufe 2 (gelb).

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass, sollte die Stufe 2 (gelb) auch heute, am 30.09.2021, im Landkreis Vorpommern-Rügen erreicht werden, nach § 3a Absatz 2 Schul-Corona-Verordnung ab Freitag, den 1. Oktober 2021, an allen Schulen im Landkreis Vorpommern-Rügen für jede Person in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.

Die risikogewichtete Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte wird täglich ab 17:00 Uhr vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt gegeben.



Sehr geehrte Eltern,

ab 11.01.2021 ist der Mund-Nasen-Schutz auch von Grundschülern im Schulgebäude zu tragen (GVOBl. Nr. 1 v. 9.1.2021).

R. Bonau, Schulleiter