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II. Ordnungsmaßnahmen
Schulverweigerung und Schwänzen
Maßnahmen |
1. Information an die Eltern und Nacharbeiten der Fehlzeiten (Dokumentation der Entschuldigungsgründe für die Fehlzeiten) 2. Elterngespräch mit Schüler 3. Gespräch mit der Schulleitung (bei mehreren Verstößen) 4. mdl. Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra Anlage) 5. schriftl. Verweis 6. Information Schulamt 7. Information Jugendamt |
Sachbeschädigung, Verschmutzung etc.
Maßnahmen |
1. klärendes Gespräch mit Konfliktparteien und Feststellen des Schadens (ggf. Versuch herauszufinden, wer beteiligt gewesen ist) 2. Feststellung des Schadens 3. Information an die Eltern (evtl. Haftpflichtversicherung der Eltern) 4. Wiedergutmachung 5. gemeinnützige Arbeit auf dem Schulgelände in Absprache mit Hausmeister 6. mündlicher Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra Anlage) 7. schriftlicher Verweis (s. mdl. Verweis) |
Verbale und körperliche Gewalt
Maßnahmen |
geringfügig: kratzen, Bein stellen, ärgern, 1. klärendes Gespräch mit Konfliktparteien 2. Information / Benachrichtigung der Eltern 3. Dokumentation (s. Anhang) der Vorfälle bei wiederholten geringfügigen Gewalttaten |
schwerwiegend: schlagen, grobe Beleidigungen, Sachbeschädigung 1. Gespräch / Klärung mit / durch Schulleitung 2. Information der Eltern 3. Information Schulamt 4. Information an Jugendamt / Polizei o.ä. (weitere Maßnahmen nach Schweregrad der Tätlichkeit) 5. mündlicher Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra Anlage) 6. schriftlicher Verweis (s. mdl. Verweis) |