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II. Ordnungsmaßnahmen

 

 

Schulverweigerung und Schwänzen

Maßnahmen

1. Information an die Eltern und Nacharbeiten der Fehlzeiten (Dokumentation der

    Entschuldigungsgründe für die Fehlzeiten)

2. Elterngespräch mit Schüler

3. Gespräch mit der Schulleitung (bei mehreren Verstößen)

4. mdl. Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra Anlage)

5. schriftl. Verweis

6. Information Schulamt

7. Information Jugendamt

 

 

Sachbeschädigung, Verschmutzung etc.

Maßnahmen

1. klärendes Gespräch mit Konfliktparteien und Feststellen des Schadens (ggf. Versuch

    herauszufinden, wer beteiligt gewesen ist)

2. Feststellung des Schadens

3. Information an die Eltern (evtl. Haftpflichtversicherung der Eltern)

4. Wiedergutmachung

5. gemeinnützige Arbeit auf dem Schulgelände in Absprache mit Hausmeister

6. mündlicher Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra Anlage)

7. schriftlicher Verweis (s. mdl. Verweis)

 

 

Verbale und körperliche Gewalt

Maßnahmen

geringfügig: kratzen, Bein stellen, ärgern,

1. klärendes Gespräch mit Konfliktparteien

2. Information / Benachrichtigung der Eltern

3. Dokumentation (s. Anhang) der Vorfälle bei wiederholten geringfügigen Gewalttaten

schwerwiegend: schlagen, grobe Beleidigungen, Sachbeschädigung

1. Gespräch / Klärung mit / durch Schulleitung

2. Information der Eltern

3. Information Schulamt

4. Information an Jugendamt / Polizei o.ä.

    (weitere Maßnahmen nach Schweregrad der Tätlichkeit)

5. mündlicher Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra Anlage)

6. schriftlicher Verweis (s. mdl. Verweis)