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Grundschule Altstadt Bergen

Schule mit spezifischer Kompetenz

18528 Bergen auf Rügen, Breitsprecherstraße 18 Tel: 03838 / 22 139, Fax: 03838 / 82 24 75

Schulleiter: Dipl.-L. Herr Rüdiger Bonau,  stellv. Schulleiterin: Frau Iris Möller                                                   h-page: www.grundschulealtstadt.dee-Mail: Grundschule_Altstadt_Bergen@t-online.de  

                                                                                                       17.3.20

§ 101 SGMV - Die Schulleiterin oder der Schulleiter übt das Hausrecht des Schulträgers aus.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage erteile ich für alle im Gebäude tätigen Personen folgende verbindliche Weisungen für den Zeitraum der verfügten Schulschließung.

Die Schuleingangstüren sind in der Schulzeit ständig verschlossen zu halten.

Personen, die nicht dienstlich eingesetzt sind, haben keinen Zugang.

Betreut werden die Kinder nur nach vorangegangener und abgegebener schriftlicher Selbsterklärung zur Zugehörigkeit der Personengruppe für eine Notfallbetreuung in der Schule.

Eltern geben die Kinder grundsätzlich an der Schultür ab.

Kinder, die nach 07.20 kommen und vor 13.25 Uhr gehen sollen, werden ausschließlich von Lehrkräften empfangen/übergeben. Dazu ist eine schriftliche oder digitale Mitteilung der Eltern notwendig.

Für die Betreuungszeit gilt die Fürsorge und Aufsichtsordnung einschl. der Verpflichtung, bei Abwesenheit den Wegantritt zu prüfen.

Für die Notbetreuung in der Schulzeit sind die Räume 10 und 11 festgelegt.

In der Schulzeit werden nur die Toiletten der Haupteingangsseite (Aulaaufgang) benutzt, die Toiletten auf der anderen Gebäudeseite sind für die Früh- und Nachmittagsbetreuung durch den Hort zu nutzen.

Betreute Bewegung und Spiele im Freien sind durch die für die Notbetreuung eingesetzten Lehrkräfte eigenverantwortlich zu planen. Dazu steht der gesamte Schulhof einschl. Spielbereich zur Verfügung. Der Sportplatz ist gesperrt.

Die Mittagseinnahme erfolgt ausschließlich im Speiseraum, Raum 2 bleibt verschlossen. (Kinder in der Schulzeit sind zugleich Hortkinder, Hauskinder sind nicht in der Betreuung)

Weitere Raumnutzungen (einschließlich R 16) sind grundsätzlich nur durch mich zu genehmigen.

Ausgenommen von dieser Weisung sind nur die im oberen Teil des Hauses befindlichen Horträume, erkennbar an der Kennzeichnung Hort sowie das Hortbüro, erkennbar an der Kennzeichnung Hortleitung. In diesem Bereich haben die dort tätigen Personen sich nach den Festlegungen der Hortleitung zu richten. Für alle anderen Hausbereiche ist meine dienstliche Weisung auch für die im Dienste des Schulträgers stehenden Personen verbindlich.

R. Bonau, Schulleiter