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Hygieneplan Corona für die Schulen

in Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 17.04.2020

INHALT

1. Persönliche Hygiene

2. Raumhygiene

3. Hygiene im Sanitärbereich

4. Infektionsschutz in den Pausen

5. Infektionsschutz beim Sportunterricht

6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

7. Wegeführung

8. Allgemeines

VORBEMERKUNG

Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen. Der vorliegende Musterhygieneplan Corona dient als Ergänzung des schulischen Hygieneplans.

Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. 2

Wichtigste Maßnahmen

 Bei Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.

Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

 keine Berürungen, Umarmungen und kein Hädeschüteln

Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände waschen (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html).

 Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.

 Vor dem Essen die Häde grüdlich waschen.

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.

Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) als textile Barriere (sogenannte community mask oder Behelfsmaske) tragen: Damit können Tröpfchen abgefangen werden, die man z. B. beim Husten, Niesen und Sprechen ausstößt. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Diese Masken sollen bei der Schülerbeförderung getragen werden. In den Pausen, die im Innenbereich stattfinden, wird dies empfohlen.

Eine Ansprache Auge-in-Auge, mit geringem Abstand muss vermieden werden (keine Gespräche, bei denen sich Köpfe in unmittelbarer Nähe befinden: Bitte nicht über die Schulter schauen, nicht über das Heft beugen etc.).

 Rämlichkeiten und Flure regelmäßg lüten.

Zu beachten ist dabei unbedingt, dass trotz MNB die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, weiterhin einzuhalten sind.

Nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist eine Händedesinfektion nicht notwendig. O. g. Experten führen aus, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen. 3

Hinweise zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als weitere Möglichkeit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren. Insbesondere in Situationen, in denen die räumliche Distanzierung (Abstand < 1,5 m) nicht eingehalten werden kann, können Mund-Nasen-Bedeckungen eventuell hilfreich sein. Allerdings können sich Träger von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für die MNB keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Sollte dennoch eine Mund-Nasen-Bedeckung von Beschäftigten getragen werden, sind die Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beachten:

•Auch mit MNB sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

•Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.

•Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

•Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

•Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

•Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.

•Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

•Die Maske sollte längstens für einen Tag getragen werden. Bei deutlicher Durchfeuchtung ist sie häufiger zu wechseln.

•MNB sollten nach eintägiger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Herstellerhinweise sind ggf. zu beachten.

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2. RAUMHYGIENE

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion ist, wo immer möglich, auch im Schulbetrieb ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das maximal 15 Schülerinnen und Schüler.

Partner- und Gruppenarbeit stellen eine besondere Herausforderung dar. Ein Beispiel der Ermöglichung ist eine weitläufige Sitzanordnung ohne Tische. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird hierzu ein gesondertes Hinweisschreiben versenden. Hauswirtschaftsunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen stattfinden, solange es sich nicht um Nahrungszubereitung handelt.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraum-luft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet.

Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor. 5

In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d. h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit, bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.

Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt werden:

Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen

Treppen- & Handläufe

 Lichtschalter

 Tische und Telefone sowie

alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen.

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten

Damit die Sanitärräume nicht überfüllt werden muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der 6

Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe und ein einfacher Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Raucherecken, „ote" Ecken im Schulgelände). Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche.

Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden.

5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT

Sportunterricht kann derzeit nicht stattfinden. Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Freien unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen unkritisch. Etwaige Zeiträume könnten beispielsweise für Spaziergänge mit der Lerngruppe o. Ä. genutzt werden.

6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Dazu zählen über 60jährige Personen sowie Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, insbesondere:

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

 chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).

 chronischen Lebererkrankungen

 Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

 Krebserkrankungen

ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von

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Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z. B. Cortison)

 neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen

Der Schutz aller Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler genießt höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der bisher zur Verfügung stehenden Daten und nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock folgende Maßgaben erlassen:

a) Insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen benötigen einen besonderen Schutz und sollten daher im Schuljahr 2019/2020 nicht mehr als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Personen über 60 Jahre können auf freiwilliger Basis eingesetzt werden.

b) Für etwaige Folgen bei bestehenden Schwangerschaften liegen bisher keine Anzeichen dafür vor, dass besondere Vorkehrungen nötig wären. Allerdings ist die Datenlage so wenig belastbar, dass nach Rücksprache mit o. g. Einrichtungen gleichfalls gilt, dass Schwangere auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können.

c) Das Vorliegen einer Schwerbehinderung kann, muss jedoch nicht zwingend risikohaft sein. Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet dann keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzbetrieb an der Schule eingesetzt werden können. Soweit eine Schwerbehinderung auf andere Gründe als die o. g. Grunderkrankungen zurückgehen, ist grundsätzlich von einer Diensttauglichkeit auszugehen. Im Einzelfall andere Entscheidungen sind auf Antrag durch die personalführende Stelle zu treffen, beispielsweise auf Basis eines ärztlichen Attestes. Diese Regel gilt somit für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung.

d) Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren der genannten Vorerkrankungen leiden, können auf Antrag bei der unteren Schulaufsichtsbehörde zu Hause bleiben (§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

7. WEGEFÜHRUNG

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. 8

Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für den Schülerverkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

8. ALLGEMEINES

Der Hygieneplan ist den Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu geben.

Wie bisher auch gelten die Meldepflichten gemäß Hinweisschreiben Nummer 3 über die Erreichbarkeiten der Gesundheitsämter und Leitstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das für Ihren Bereich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.


Hausanschrift: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 · D-19055 Schwerin Postanschrift: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern D-19048 Schwerin Telefon: +49 385 588-0 Telefax: +49 385 588-7082 poststelle@bm.mv-regierung.de www.bm.regierung-mv.de Allgemeine Datenschutzinformationen: Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise. 9700018730005

Kabinettsbeschluss zur Schulöffnung vom 16.04.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,

sehr geehrte an Schule tätige Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich heute beginnen, womit sonst oft das Ende gefunden wird: mit meinem Dank an jede und jeden Einzelnen von Ihnen. Die hinter uns liegenden genau fünf Wochen waren für uns alle: undenkbar, unplanbar, unfassbar. Anstrengend, herausfordernd, neuartig. Sie haben es geschafft, dass wir gemeinsam diese fünf Wochen gut gemeistert haben und klargeworden ist, wie wichtig die gesellschaftliche Funktion von Schule ist, wie fordernd und komplex Ihr Beruf.

Gestern am späten Nachmittag hat das Landeskabinett die ersten Schritte beschlossen, um aus der wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Isolation Schritt für Schritt den Weg in einen neuen Alltag zu finden. Dieser Weg wird, abhängig von der zukünftigen Entwicklung des Infektionsgeschehens in unserem Bundesland, schneller oder langsamer beschritten werden können. In jedem Fall aber haben wir noch unausweichlich eine lange Strecke vor uns bis entsprechende Medikamente und/oder Impfungen vorliegen werden.

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ∙ D-19048 Schwerin

Schwerin, 17.04.2020

Schulleiterinnen und Schulleiter,

Lehrerinnen und Lehrer,

an Schule tätige Kolleginnen und Kollegen

des Landes Mecklenburg-Vorpommern - 2 -

Für die Öffnung der Schulen sind folgende erste Schritt vorgesehen:

1. Der schulische Betrieb erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygienevorschriften. Für Risikogruppen unter Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern, die selbst Teil der Risikogruppe sind bzw. in einem Haushalt mit zur Risikogruppe gehörenden Personen leben, werden Erleichterungen bis hin zu Befreiungen im „Hygienerahmenplan Corona für Schulen" vorgesehen.

2. Die Notbetreuung an den Schulen bleibt in der kommenden Woche (17. Kalenderwoche) unverändert. Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege auf weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert. Weitere Informationen hierzu gehen Ihnen als gesondertes Hinweisschreiben in der kommenden Woche zu.

3. Klassen und Lerngruppen werden geteilt, die Stundentafel wird reduziert. Weitere Informationen hierzu gehen Ihnen als gesondertes Hinweisschreiben in der kommenden Woche zu.

4. Die allgemein bildenden Schulen werden zunächst für die Prüfungsvorbereitung und die Durchführung der Prüfungen für die Abschlussklassen mit zentralen Prüfungen, also Mittlere Reife und Abitur, geöffnet. Dafür wird ab der kommenden Woche ermöglicht, dass alle an Schule beschäftigten Personen in Absprache mit oder nach Anordnung durch die Schulleitung die Schulgebäude und schulischen Anlagen wieder betreten können.

Ab dem 27. April werden für folgende Jahrgangsstufen prüfungsvorbereitender Unterricht bzw. Konsultationen angeboten:

• Klasse 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen,

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 am Gymnasium, die die Mittlere Reife anstreben,

• Klasse 12 an den regulären Gymnasien und den Gesamtschulen,

• Klasse 13 an Abendgymnasien.

Gleiches gilt für die beruflichen Schulen für Prüfungen und den Unterricht für Abschlussklassen und für alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den überregionalen Förderzentren (ÜFZ). Für die Jahrgangsstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht.

5. Ab dem 4. Mai sollen Klassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemein bildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, ebenfalls Unterricht in der Schule erhalten:

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Klasse 9 Regionale Schulen, Gesamtschulen, Förderschule Lernen und ÜFZ;

 Klasse 11 reguläes Gymnasium und Gesamtschule;

 Klasse 12 Abendgymnasium.

In der Jahrgangsstufe 11 (12 an Abendgymnasien), deren Noten Teil der Abiturgesamtnote sind, wechseln sich Präsenz- und digitaler Unterricht ab.

6. Die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule soll wieder ein Angebot in der Schule erhalten. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.

7. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben der Kultusministerkonferenz den Auftrag erteilt, für die weiteren Schritte der Öffnung bis Ende April einen Rahmen zu erarbeiten. Darüber berät dann die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen.

Bei all dem hat der Infektions- und Gesundheitsschutz oberste Priorität. Ich habe mit den führenden Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten in Mecklenburg-Vorpommern beraten, welche Bedingungen notwendig sind, um die Schulen schrittweise wieder zu öffnen. Und das heißt: soweit es Gesundheits- und Infektionsschutz eben nach Einschätzung aller Informationen und Abschätzung aller Optionen zulassen. Dabei sind zum Teil auch für mich überraschende, aber überaus deutliche und unmissverständliche Erklärungen abgegeben worden: Händedesinfektion ist in Schulen nicht geboten, auch nicht in der aktuellen Situation. Die Gefahren würden den Nutzen bei weitem überwiegen. Welche Maßnahmen tatsächlich zu ergreifen sind und was wirksam schützt, haben wir in einem „ygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern" niedergelegt. Wir stimmen diesen Plan schnellstmöglich mit den Schulträgern ab und werden ihn als Ergänzung zu den Ihnen ohnehin bekannten Plänen gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes veröffentlichen. Er ist so gefasst, dass er für alle Schulen unmittelbar wirksam werden kann.

Meine Damen und Herren,

Schule wird in den kommenden Wochen und Monaten nicht so sein und auch nicht so sein können, wie Sie und ich Schule bisher kannten. Und trotzdem ist die schrittweise Öffnung der Schulen gut und notwendig, um die Gesellschaft als Ganzes wieder ein Stück mehr zu öffnen. Ohne Schule, ohne Sie als Lehrkräfte, geht es eben nun einmal nicht. - 4 -

Ich bin mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und den Schulämtern mit Blick auf die Leistungen der vergangenen Wochen zuversichtlich, dass wir gemeinsam auch die nächste Etappe bis zum Sommer bestehen.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement, für Ihr Wirken insgesamt und wünsche Ihnen für die kommenden Wochen alles Gute, vor allem natürlich gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Bettina Martin


Wir sind auf der Cornelsen Plattform Scook registriert und alle für uns zutreffenden Bücher sind eingefügt.                                                         Wenn Sie Bücher/Buchseiten benötigen,  dann können Sie sich wie   folgt einloggen                                                                                                        Bitte zuerst eingeben:

https://www.scook.de/scook/home

Dann auf der eingeblendeten Seite oben rechts auf Login klicken und eintragen

E-Mail-Adresse: altstadtgs-bergen@web.de

Passwort: Klasse 2020

Dann auf Bücher klicken und los geht es. Viel Erfolg.

Interaktive Übungen nicht auf dieser Seite durchführen, sondern unter:

https://www.cornelsen.de/empfehlungen/schulschliessung/fuer-lehrer/interaktive-uebungen/grundschule

Wichtig ist noch, dass sich Sie sich für die interaktiven Übungen nicht anmelden müssen. Bei Anmeldung werden die Übungsdaten gespeichert und das muss nicht sein.

 

Empfehlungen des BM für die Arbeit mit Schülern:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=158619&processor=processor.sa.pressemitteilung                 

Beachten Sie bitte die Anlagen. Umfangreiche Materialien stehen zur Verfügung.

Weitere Möglichkeiten/Seiten:

www.bildungsserver.de ;   www.lehrer-online.de ;  www.planet-schule.de ;  https://www.bildungsserver.de/elixier

      

In jeder Krise steckt auch ein Aufbruch! Gerade heute wird deutlich, wie wichtig die Digitalisierung für unsere Gesellschaft ist und dass wir gemeinsam – in deutlich kürzeren Zeiträumen als gewohnt – Dinge bewegen können. Ich danke Ihnen allen für Ihr großes Engagement und wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Martin