Corona-Fall - grundschule-altstadt-bergen.de

Sehr geehrte Eltern,

das Gesundheitsamt informierte mich, dass ein positives PCR-Testergebnis bei einem Schüler der 3a u. 3c vorliegt. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden von uns ins Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt eingeleitet. Die von mir heute angewiesenen sofortigen Testungen der anderen Kinder in der Klasse waren durchweg negativ. Alle Kinder dürfen weiterhin die Schule besuchen und auch die Angebote nach dem Unterricht. Falls es Ihr Wunsch ist, das Ihre Kinder eine MNB tragen, so können sie es tun. Für die Schüler der 3a und 3c ist es jedoch Pflicht und eine Vorsichtsmaßnahme. Es besteht kein Grund zur Beunruhigung, wenn Sie Kinder mit MNB auf dem Schulgelände sehen.   Nach 5 Tagen müssen sich die Kinder der Klassen einem PCR-Test unterziehen. Danach geht es dann hoffentlich normal weiter.

Mit freundlichen Grüßen

R. Bonau

 

 

 


29.09.2021

Sehr geehrte Eltern der 3c,

 das Gesundheitsamt hat seinen Brief vom gestrigen Tag wie folgt aktualisiert. Ich sende Ihnen nachfolgend den unveränderten Wortlaut der Mail zu und bitte um Beachtung.  Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unten stehende Telefonnummer.                                                                                          

Mit freundlichen Grüßen

R.Bonau  

Schulleiter 

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Sehr geehrter Herr Bonau,

ich möchte Sie bitten, die folgende Information an die Eltern der Klasse 3 c weiterzuleiten.

am Montag, 05.10.2021, werden alle Schüler und die Lehrer der Klasse 3 c für einen PCR Test zur Freitestung im Abstrich Zentrum Bergen, Calandstraße 4 angemeldet. Die Krankenkassenkarte ist mitzubringen.
Reguläre Öffnungszeiten: Mo: 9-16:00 Uhr. Nur positiv getestete Personen werden von uns kontaktiert.

Sobald ein negativer PCR-Test vorliegt, können z.B. Horteinrichtungen oder Tagesgruppen wieder uneingeschränkt besucht werden.

Bis zum 11.10.2021 muss weiterhin eine tägliche Symptomkontrolle aller Kontaktpersonen (Schüler, Lehrkräfte) erfolgen. Bei Entwicklung von Symptomen (auch bei geimpften und genesenen Kontaktpersonen): keinen Besuch der Einrichtung und diagnostische Abklärung mittels PCR.

Geimpfte (Impfschutz besteht > 14 d nach 2. Impfung) und genesene asymptomatische Kontaktpersonen sind von Quarantänemaßnahmen ausgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Annette Börst

Hygieneinspektorin

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Der Landrat
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